Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Der Marktwert wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, etwa Wohnrechte und Baulasten, ermittelt. Umfang und Verwendungszweck werden individuell vereinbart. Die Eignung für ein konkretes Verfahren ist gesondert zu prüfen; eine pauschale gerichtliche Anerkennung wird nicht zugesichert.
